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Seite angelegt am: 29.10.2012 ; Letzte Bearbeitung: 05.08.2020

Ausländisches Ehescheidungsurteil - nachträglicher Verschuldensausspruch

Ein Eheteil hat einen im Zusammenhang mit der Tatsache der Ehescheidung aus einem dem § 55 Abs 3 EheG entsprechenden Grunde einer ausländischen Rechtsordnung einen selbständigen Rechtsschutzanspruch auf eine Entscheidung im Sinne des § 61 Abs 3 EheG.