Seite angelegt am: 29.10.2012
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Letze Bearbeitung:
05.08.2020
Ausländisches Ehescheidungsurteil - nachträglicher Verschuldensausspruch
Ein Eheteil hat einen im Zusammenhang mit der Tatsache der Ehescheidung aus einem dem § 55 Abs 3 EheG entsprechenden Grunde einer ausländischen Rechtsordnung einen selbständigen Rechtsschutzanspruch auf eine Entscheidung im Sinne des § 61 Abs 3 EheG.