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Seite angelegt am: 08.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Nörglerisches Verhalten

Ungegründetes nörglerisches Verhalten, besonders über einen längeren Zeitraum, das nicht eine verständliche Reaktionshandlung auf Eheverfehlungen des Partners ist, ist eine schwere Eheverfehlung.