Seite angelegt am: 08.07.2007
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Nörglerisches Verhalten
Ungegründetes nörglerisches Verhalten, besonders über einen längeren Zeitraum, das nicht eine verständliche Reaktionshandlung auf Eheverfehlungen des Partners ist, ist eine schwere Eheverfehlung.