Seite angelegt am: 10.12.2006
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Naturalunterhalt in entwürdigender Form
Die Naturalunterhaltsleistung ist so zu erbringen, daß sie mit der Stellung und Würde der Frau, insbesondere als gleichberechtigter Ehepartner, vereinbar ist.
Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Ehefrau gleichsam ständig von der Gnade des Ehemannes abhängig ist, ob er jeweils rechtzeitig den Behälter, in welchen er einen Geldbetrag zur freien Verfügung aller Familienmitglieder hineinlegt, auffüllen werde, ob er die jeweiligen Entnahmen billigen werde, oder ob er jede einzelne Ausgabe zum Gegenstand einer unzumutbaren Diskussion machen werde.