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Seite angelegt am: 23.09.2010 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Behauptungs- und Beweislast für Rechtfertigung von Eheverfehlungen

Es wäre Sache der Partei, die objektiv Eheverfehlungen gesetzt hat zu behaupten und zu beweisen, dass ein Rechtfertigungsgrund bestand.

Einzelfälle:

Auszug aus der Eehwohnung.