Seite angelegt am: 23.09.2010
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Behauptungs- und Beweislast für Rechtfertigung von Eheverfehlungen
Es wäre Sache der Partei, die objektiv Eheverfehlungen gesetzt hat zu behaupten und zu beweisen, dass ein Rechtfertigungsgrund bestand.
Einzelfälle:
Auszug aus der Eehwohnung.