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Aufforderung zum Selbstmord

Aufforderung zum Selbstmord des Ehepartners oder seiner Verwandten – so sie stattgefunden haben – widersprechen zweifellos dem Gebot zur anständigen Begegnung. Zur Klärung der Frage, ob es sich dabei um verständliche Reaktionen der Klägerin gehandelt hat, wie das Berufungsgericht meint, bedarf es einer gesicherten Tatsachengrundlage.