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Selbstmordversuch

Ein Selbstmordversuch, zu dem der Ehepartner keinen Anlass gegeben hat, ist als Eheverfehlung zu werten.

Dies gilt aber keinesfalls, wenn der Selbstmord etwa aus Verzweiflung versucht wurde.

Gleiches hat für Selbstmorddrohungen aus einer solchen Stimmungslage zu gelten, etwa wenn die Ehfrau von Eifersucht gequält und durch das Verhalten des Ehegatten gekränkt ist.