Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 21.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Scheidungsfolgenvergleich auch als privatrechtlicher Vertrag

Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch  privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich bindet.