Seite angelegt am: 21.11.2014
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Scheidungsfolgenvergleich auch als privatrechtlicher Vertrag
Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich bindet.