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Seite angelegt am: 06.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Scheidungswunsch, zuerst Information an Dritte

Es stellt eine schwere Eheverfehlung dar in Form der Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung, den Scheidungswunsch zuerst - ohne den Ehepartner zu informieren - gegenüber Dritten zu #ußern, sodass der Ehepartner dies erst von Dritten erfährt.