Seite angelegt am: 06.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Scheidungswunsch, zuerst Information an Dritte
Es stellt eine schwere Eheverfehlung dar in Form der Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung, den Scheidungswunsch zuerst - ohne den Ehepartner zu informieren - gegenüber Dritten zu #ußern, sodass der Ehepartner dies erst von Dritten erfährt.