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Seite angelegt am: 05.06.2016 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Auslegung eines Scheidungsfolgenvergleichs

Ein Scheidungsfolgenvergleich ist als gerichtlicher Vergleich nach den Interpretationsregeln der §§ 914ff ABGB auszulegen.

Bei Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 914 ff ABGB ist zunächst vom Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen, dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern der Wille der Parteien, das ist die dem Erklärungsempfänger erkennbare Absicht des Erklärenden zu erforschen. Letztlich ist die Willenserklärung so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Der Wortsinn muss auch nach § 914 ABGB Ausgangspunkt jeder Auslegung sein.