Seite angelegt am: 02.06.2013
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung
Eine einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung kann aber selbst dann, wenn sie ungewöhnlich sein mag und im Ergebnis eine Entfremdung fördert, deswegen noch nicht einem Teil als Zerrüttungsverschulden angerechnet werden.