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Seite angelegt am: 24.02.2008 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Urlaubsreise ohne Ehegatten

Die Urlaubsreise ohne die Ehefrau kann nicht als schwere Eheverfehlung gewertet werden,wenn die Ehegattin krank war, ihr die behandelnde Ärztin von einem Mitfahren abriet und der Ehemann die Urlaubsreise "schon wegen der Kinder" antrat.