Seite angelegt am: 19.04.2008
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Geburtstag des Kindes
Dem Kind soll ermöglicht werden, den Geburtstag ungestört im Haushalt des obsorgeberechtigten Elternteils verbringen zu können.
Anmerkung: Ein bißchen dreht es einem dem Magen um, wenn Besuche beim zweiten Elternteil als "Störung" dargestellt werden. Etwas mehr Sensibilität wäre auch bei Entscheidungsbegründungen gefragt.