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Seite angelegt am: 19.04.2008 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Geburtstag des Kindes

Dem Kind soll ermöglicht werden, den Geburtstag ungestört im Haushalt des obsorgeberechtigten Elternteils verbringen zu können.

Anmerkung: Ein bißchen dreht es einem dem Magen um, wenn Besuche beim zweiten Elternteil als "Störung" dargestellt werden. Etwas mehr Sensibilität wäre auch bei Entscheidungsbegründungen gefragt.