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Seite angelegt am: 10.10.2006 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Geschwistertrennung bei Ausübung des Besuchsrechts

Bei der Besuchsrechsausübung sollen Geschwister grundsätzlich nicht getrennt werden, wenn der Altersunterschied gering ist. Dies gilt natürlich nur für Vollgeschwister, bei Halbgeschwistern (gleiche Mutter, unterschiedliche Väter) ist dies zwangsläufig der Fall.

Ansonsten kann es durchaus auch im Interesse der Kinder gelegen sein, auch (gelegentlich) alleine das Besuchsrecht beim Vater auszuüben, regelmäßig wird dies vom Gericht nicht so eingeräumt werden.

Überdies ist es natürlich möglich, dass es betreffend der Geschwister zu unterschiedlichen Besuchsrechtsentscheidungen kommt.