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Seite angelegt am: 28.01.2012 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Weisungen an den obsorgeberechtigten Elternteil

Für einen Auftrag, dass sich die obsorgebetraute Mutter selbst einer psychologischen Beratung zu unterziehen habe, bietet auch § 176 Abs 1 ABGB, der von nötigen Verfügungen im Rahmen der Obsorgeausübung durch Eltern handelt, keine gesetzliche Grundlage für einen derartigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Elternteils bildet.

Verbote und Aufträge an den Obsorgebetrauten greifen - auch wenn nicht die Obsorge ganz oder teilweise entzogen wird - in das elterliche Obsorgerecht ein. Sie setzen auch in Zusammenhang mit § 176b ABGB eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohls und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustands voraus. Solche Maßnahmen müssen aber, um gerechtfertigt zu sein, auch die Eignung aufweisen, der offenkundigen Gefährdung des Kindeswohls wirksam zu begegnen. Liegt diese Erfolgswahrscheinlichkeit nicht vor, sind die Anordnungen unzulässig.