Seite angelegt am: 23.10.2006
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Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Kontaktrecht an Wochentagen
Besuchszeiten an Wochentagennach Schulschluss (Kindergarten) sind grundsätzlich untauglich, weil sie einerseits eine große Störung im Tagesrythmus der Kinder herbeiführen und andererseits idR mit den mit dem Besuch der Schule (des Kindergartens) verbundenen Belastungen nicht vereinbar sind.
Praxistipp: In dieser Allgemeinheit trifft der Leitsatz schlicht nicht zu. Es wird auch häufig von den Gutachtern inzwischen anders gesehen. Der Tagesrythmus wird auch durch Besuche bei Freundinnen, Besuche der Vewandten bzw. bei Verwandten, Sonderveranstaltungen etc. gestört. Im Streitfall muss dann eben die angebliche Regelmäßigkeit des Tagesrythmus hinterfragt werden.