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Seite angelegt am: 26.10.2020 ; Letzte Bearbeitung: 26.10.2020

Sozialhilfe nicht auf Unterhaltsanspruch anrechenbar

Die Sozialhilfe ist nicht auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten anzurechnen. Der vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsanspruch geht ex lege auf den Sozialhilfeträger über.