Seite angelegt am: 26.10.2020
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Letzte Bearbeitung:
26.10.2020
Sozialhilfe nicht auf Unterhaltsanspruch anrechenbar
Die Sozialhilfe ist nicht auf den Unterhaltsanspruch des Ehegatten anzurechnen. Der vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsanspruch geht ex lege auf den Sozialhilfeträger über.