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Seite angelegt am: 08.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Behinderung des Kindes (steuerliche Berücksichtigung)

Keine Beschränkung der Absetzung behinderungsbedingter Aufwendungen

außergewöhnliche Belastungen, Verordnung des Bundesministers für Finanzen 

für Unterhaltspflichtige sind diese Frage insoweit von Bedeutung, als der Unterhalt dort absetzbar ist, wo es sich beim Unterhaltsberechtigten um außergewöhnliche Belastungen handelt.