Seite angelegt am: 08.12.2006
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Behinderung des Kindes (steuerliche Berücksichtigung)
Keine Beschränkung der Absetzung behinderungsbedingter Aufwendungen
außergewöhnliche Belastungen, Verordnung des Bundesministers für Finanzen
für Unterhaltspflichtige sind diese Frage insoweit von Bedeutung, als der Unterhalt dort absetzbar ist, wo es sich beim Unterhaltsberechtigten um außergewöhnliche Belastungen handelt.