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Seite angelegt am: 16.09.2011 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Bergungskosten nach Skiunfall

Bergungskosten nach einem Skiunfall sind deckungspflichtiger Sonderbedarf.

Die Frage ob ein Elternteil pflichtwidrig den Abschluss einer Versicherung unterlassen hat, berührt nicht den Anspruch des Kind.