Seite angelegt am: 16.09.2011
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Bergungskosten nach Skiunfall
Bergungskosten nach einem Skiunfall sind deckungspflichtiger Sonderbedarf.
Die Frage ob ein Elternteil pflichtwidrig den Abschluss einer Versicherung unterlassen hat, berührt nicht den Anspruch des Kind.