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Seite angelegt am: 13.04.2008 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Besuchskosten

Besuchskosten des Kindes können als Sonderbedarf anerkannt werden (gegenständlich: Kind wohnt in den USA und besucht Schwestern zu Weihnachten und im Sommer).

Anmerkung: Besuchskosten als Sonderbedarf anerkennen, andererseits aber dem besuchsberechtigten Elternteil alleine auch hohe Kosten tragen zu lassen, ist zum Kopfschütteln.