Seite angelegt am: 26.10.2007
;
Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Belastungsgrenze - idR nicht revisibel
Ob der Unterhaltspflichtige nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Lage ist, einen bestimmten Unterhaltsonderbedarf des Minderjährigen mitzufinanzieren, läßt sich nur durch eine in ihrer Bedeutung über den vorliegenden Einzelfall nicht hinausreichende Ermessensentscheidung klären.