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Seite angelegt am: 08.11.2021 ; Letzte Bearbeitung: 08.11.2021

Behauptungs- und Bescheinigungslast

Der Antragssteller hat alle für die Schlüssigkeit seines Sicherungsantrags maßgeblichen Umstände zu behaupten und zu bescheinigen. Unklarheiten in seinem Antrag gehen immer zu seinen Lasten. Inhaltliche Mängel sind der Verbesserung nicht zugänglich.