Seite angelegt am: 07.11.2020
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Letze Bearbeitung:
07.11.2020
Sekundäre Feststellungsmängel
Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren.