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Seite angelegt am: 06.08.2022 ; Letze Bearbeitung: 06.08.2022

Sachverständigengebührenhaftung und Verfahrenshilfe

Der Ausspruch nach § 2 Abs. 2 GEG hat unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der betreffenden Partei zu erfolgen, weil es dabei nur um die Bestimmung des Schuldners geht.