Seite angelegt am: 06.08.2022
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Letze Bearbeitung:
06.08.2022
Sachverständigengebührenhaftung und Verfahrenshilfe
Der Ausspruch nach § 2 Abs. 2 GEG hat unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der betreffenden Partei zu erfolgen, weil es dabei nur um die Bestimmung des Schuldners geht.