Seite angelegt am: 15.05.2021
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Letze Bearbeitung:
15.05.2021
Sachverständigengutachten und freie Beweiswürdigung
Grundsätzlich unterliegen auf Sachverständigengutachten der freien Beweiswürdigung des Gerichts, das befugt ist, dem Gutachten eines Sachverständigen zu folgen, sofern ihm die Darlegungen des Sachverständigen schlüssig und überzeugend erscheinen. Nur dann, wenn ein Sachverständigengutachten unschlüssig, in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, besteht die Verpflichtung des Gerichts, ein Ergänzungsgutachten einzuholen oder einen weiteren Sachverständigen beizuziehen.