Seite angelegt am: 26.10.2008
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Sachhaftung und Ausfallsbürgschaft nach § 98 EheG
Eine Pfandhaftung kann nicht nach §98 ABGB in eine Ausfallsbürgschaft umgewandelt werden.
Eine Pfandhaftung kann nicht nach §98 ABGB in eine Ausfallsbürgschaft umgewandelt werden.