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Seite angelegt am: 30.06.2007 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Surrogationsprinzip

Auch ein Äquivalent aus in die Ehe eingebrachten Sachen oder Vermögenswerten bleibt von der Aufteilung ausgenommen, zB wenn dafür andere Sachen angeschafft werden, Vermögenswerte veräußert werden und das erlöste Geld gespart wird. Erfolgt jedoch eine Umwidmung gilt das Surrogationsprinzip nicht.