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Seite angelegt am: 02.07.2016 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Superädifikat und unternehmerische Widmung

Befinden sich auf einer gemeinsamen Liegenschaft sowohl die Ehewohnung als auch ein Hausteil, der zum Unternehmen eines Ehegatten gehört oder seiner Berufsausübung dient, dann ist letzterer Teil der Liegenschaft von der Aufteilung ausgenommen, wenn er von der Ehewohnung eindeutig abgegrenzt ist.

Die unternehmerische Widmung der Liegenschaft umfasst nicht nur das Betriebsgebäude (gleich einem Superädifikat), sondern auch den davon betroffenen Grundanteil umfasst. Das ist auch aus höchstgerichtlichen Entscheidungen abzuleiten, in denen zB vom unternehmerischen „Teil der Eigentumsrechte“ oder „Teil der Liegenschaft“ die Rede ist, ohne dass dabei auf den bloßen Gebäudewert abgestellt wird.