Seite angelegt am: 24.02.2008
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Letzte Bearbeitung:
06.08.2020
Eigenmächtige finanzielle Dispositionen
Eigenmächtiges Abheben von ATS 25.000,00 (das Doppelte des Monatseinkommens) zur Anschaffung einer anderen Wohnung gegen des Willen des Ehepartners ist eine schwere Eheverfehlung.