Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 11.05.2008 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Beendigung der Hemmung der Frist

Zunächst ist die (kurze)  Frist zur Geltendmachung von Eheverfehlungen solange gehemmt, als die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist. Diese Hemmung endet aber, wenn der schuldige Ehepartner den anderen auffordert. die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen oder die Scheidungsklage einzubringen. Die Aufforderung muss beide Alternativen enthalten.