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Seite angelegt am: 23.12.2022 ; Letzte Bearbeitung: 23.12.2022

Fristauslösende Kenntnis

Fristauslösende Kenntnis des Scheidungsgrundes ist das positive Wissen von jenem Sachverhalt, der den Scheidungsgrund bildet. Die wesentlichen objektiven Umstände des Scheidungsgrundes müssen für den verletzten Ehegatten zweifelsfrei feststehen.