Seite angelegt am: 03.07.2021
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Letzte Bearbeitung:
03.07.2021
Prozesskostenvorschuss - keine Unterhaltsverletzung notwendig
In Ansehung eines einmaligem Sonderbedarfs kommt der Nachweis einer Anspruchsverletzung in der Vergangenheit aufgrund des Ausnahmecharakters in der Regel nicht in Betracht. Voraussetzung für die Gewährung im Provisorialverfahren ist neben dem Bedarf, dass die laufenden Unterhaltsbeiträge zur Begleichung derartiger Kosten nicht ausreichen.