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Seite angelegt am: 03.07.2021 ; Letzte Bearbeitung: 03.07.2021

Prozesskostenvorschuss - keine Unterhaltsverletzung notwendig

In Ansehung eines einmaligem Sonderbedarfs kommt der Nachweis einer Anspruchsverletzung in der Vergangenheit aufgrund des Ausnahmecharakters in der Regel nicht in Betracht. Voraussetzung für die Gewährung im Provisorialverfahren ist neben dem Bedarf, dass die laufenden Unterhaltsbeiträge zur Begleichung derartiger Kosten nicht ausreichen.