Seite angelegt am: 25.12.2022
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Letzte Bearbeitung:
25.12.2022
Prozesskostenvorschuss - Ziel
Ziel des Prozesskostenvorschusses ist ua die Möglichkeit, Streitfragen unter angemessenen Rahmenbedingungen klären zu können. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss die Möglichkeit haben, dem Standpunkt des Gegners mit einem vergleichbaren juristischen Aufwand entgegenzutreten.