Seite angelegt am: 26.04.2026
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Letzte Bearbeitung:
26.04.2026
Prozesskostenvorschuss - Verbot Kostenersatz einzuziehen
Unter dem Titel des Sonderbedarfs ist auch eine einstweilige Verfügung denkbar, dem obsiegenden an sich unterhaltspflichtigen (Ex-) Ehegatten zu verbieten eine Kostenersatzforderung aus einem gewonnenen Unterhaltsprozess einzuziehen.