Seite angelegt am: 27.08.2010
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Beistandspflicht
Die Beistandspflicht gegenüber dem Elternteil, dem Kind oder dem Ehegatten ist nicht gerichtlich durchsetzbar. § 90 und § 137 (2) ABGB stellen insoweit leges imperfectae dar.