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Seite angelegt am: 27.08.2010 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Beistandspflicht

Die Beistandspflicht gegenüber dem Elternteil, dem Kind oder dem Ehegatten ist nicht gerichtlich durchsetzbar. § 90 und § 137 (2) ABGB stellen insoweit leges imperfectae dar.