Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 05.05.2007 ; Letzte Bearbeitung: 31.07.2020

Nachzahlungen und aktuelle Leistungsfähigkeit

Es ist rechtlich unerheblich ob der Unterhaltspflichtige aufgrund des aktuellen Einkommens in der Lage ist den Unterhalt für vergangene Zeiträume nachzubezahlen.