Seite angelegt am: 05.05.2007
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Letze Bearbeitung:
31.07.2020
Nachzahlungen und aktuelle Leistungsfähigkeit
Es ist rechtlich unerheblich ob der Unterhaltspflichtige aufgrund des aktuellen Einkommens in der Lage ist den Unterhalt für vergangene Zeiträume nachzubezahlen.