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Seite angelegt am: 21.09.2021 ; Letzte Bearbeitung: 25.10.2022

Naturalunterhalt

Die Gewährung von Naturalunterhalt (hier: durch Deckung der Wohnbedürfnisse) hat einen gemeinsamen Haushalt der Ehegatten zur Voraussetzung; sind die zwischen den Ehegatten bestandenen Teilbereiche einer häuslichen Gemeinschaft längst aufgehoben, besteht ausschließlich ein Anspruch auf Geldunterhalt.