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Seite angelegt am: 05.02.2021 ; Letze Bearbeitung: 05.02.2021

Selbständiges Verfahren

Das Verfahren über die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ist ein formell selbständiges Verfahren, es stellt insbesondere keine „Fortsetzung“ eines
– vorangegangenen – Unterhaltsverfahrens dar. Das Unterhaltsvorschussverfahren hat gemäß § 14 UVG andere Parteien als das Unterhaltsverfahren. Die ergebnislose Durchführung eines Unterhaltsverfahrens ist nicht zwingend Voraussetzung für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, wie sich schon aus § 4 Z 2 UVG ergibt.