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Seite angelegt am: 06.02.2021 ; Letze Bearbeitung: 06.02.2021

Einstellung der Vorschüsse für die Vergangenheit

Eine Einstellung von Vorschüssen nur für einen begrenzten, aus Sicht der erstinstanzlichen Beschlussfassung in der Vergangenheit liegenden Zeitraum wird in der Literatur für zulässig erachtet. Dieser Ansicht schließt sich der Oberste Gerichtshof an.