Seite angelegt am: 28.05.2021
;
Letzte Bearbeitung:
28.05.2021
Verfahren
Über die Gewährung von Unterhaltsvorschüsen hat das Pflegschaftsgericht im Außerstreitverfahren zu entscheiden.
§ 10 UVG ab 01.07.2001
Zuständigkeit
UVG § 10
Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.