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Seite angelegt am: 28.05.2021 ; Letzte Bearbeitung: 28.05.2021

Verfahren

Über die Gewährung von Unterhaltsvorschüsen hat das Pflegschaftsgericht im Außerstreitverfahren zu entscheiden.

§ 10 UVG ab 01.07.2001

Zuständigkeit

UVG § 10
Über die Gewährung von Vorschüssen hat das Pflegschaftsgericht im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.