Seite angelegt am: 16.03.2022
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Letze Bearbeitung:
16.03.2022
Vertretung des Bundes im UV-Verfahren
Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder Vorschüsse zu gewähren. Die Präsidentin des OLG vertritt im Unterhaltsvorschussverfahren den Bund.
§ 1 UVG ab 07.11.1985
Anwendungsbereich
UVG § 1 Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren.