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Seite angelegt am: 16.03.2022 ; Letze Bearbeitung: 16.03.2022

Vertretung des Bundes im UV-Verfahren

Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder Vorschüsse zu gewähren. Die Präsidentin des OLG vertritt im Unterhaltsvorschussverfahren den Bund.

§ 1 UVG ab 07.11.1985

Anwendungsbereich

UVG § 1 Der Bund hat auf den gesetzlichen Unterhalt minderjähriger Kinder nach diesem Bundesgesetz Vorschüsse zu gewähren.