Seite angelegt am: 05.02.2021
;
Letze Bearbeitung:
05.02.2021
Verzug
Verzug tritt ein, wenn der Unterhaltsbeitrag nicht spätestens am Monatsersten bis 24:00 Uhr beim Unterhaltsberechtigten einlangt.
Verzug tritt ein, wenn der Unterhaltsbeitrag nicht spätestens am Monatsersten bis 24:00 Uhr beim Unterhaltsberechtigten einlangt.