Seite angelegt am: 19.06.2022
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Letzte Bearbeitung:
19.06.2022
Behauptungs- und Beweislast
Den Antragsgegner trifft die Behauptungs- und Beweislast für alle Tatsachen, aus denen das Nichtbestehen des bescheinigten Anspruchs abgeleitet wird.