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Seite angelegt am: 19.06.2022 ; Letzte Bearbeitung: 19.06.2022

Behauptungs- und Beweislast

Den Antragsgegner trifft die Behauptungs- und Beweislast für alle Tatsachen, aus denen das Nichtbestehen des bescheinigten Anspruchs abgeleitet wird.