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Seite angelegt am: 05.06.2008 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Kein Bewertungsausspruch durch das Gericht

Ein Bewertungsausspruch durch das (Rekurs-)Gericht ist nicht vorzunehmen, weil der Entscheidungsgegenstand durchden nicht geldwerten Gehalt in Form einer Änderung der Lebensgestaltung der Betroffenen charakterisiert wird.