Seite angelegt am: 05.06.2008
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Kein Bewertungsausspruch durch das Gericht
Ein Bewertungsausspruch durch das (Rekurs-)Gericht ist nicht vorzunehmen, weil der Entscheidungsgegenstand durchden nicht geldwerten Gehalt in Form einer Änderung der Lebensgestaltung der Betroffenen charakterisiert wird.