Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 28.03.2021 ; Letzte Bearbeitung: 28.03.2021

Beurteilungsgrundlage für Entscheidung

Für die Beurteilung des Sicherungsantrags ist immer die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Beschlussfassung erster Instanz maßgeblich; dies gilt auch bei langer Verfahrensdauer, auch dann kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung an (EF-Slg 159.355; 141.017).