Seite angelegt am: 28.03.2021
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Letzte Bearbeitung:
28.03.2021
Beurteilungsgrundlage für Entscheidung
Für die Beurteilung des Sicherungsantrags ist immer die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Beschlussfassung erster Instanz maßgeblich; dies gilt auch bei langer Verfahrensdauer, auch dann kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung an (EF-Slg 159.355; 141.017).