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Seite angelegt am: 07.10.2007 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Beschimpfungen

Bloße Beschimpfungen eines Ehegatten sind in ihrer Intensität selbst unter Berücksichtigung subjektiver Empfindlichkeit nicht geeignet als Psychoterror eingestuft zu werden, zumal die Unzumutbarkeit weiteren Zusammenlebens wohl auch bei ordinären Beschimpfungen nur dann angenommen werden kann, wenn dadurch der andere Partner psychisch iS eines Leidens (Nervenleidens) beeinträchtigt wird.