Seite angelegt am: 30.05.2016
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Rekurs - Frist
Die Frist für den Rekurs und die Rekursbeantwortung beträgt im Sicherungsverfahren gemäß § 402 Abs 3 EO 14 Tage. Diese Frist gilt auch für den Revisionsrekurs.