Seite angelegt am: 28.05.2022
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Letzte Bearbeitung:
28.05.2022
Revisibilität in der Regel nicht gegeben
Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar.