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Seite angelegt am: 12.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 22.11.2020

Rekursvefahren ist zweiseitig

Das Rekursverfahren im Wegweisungsverfahren ist zweiseitig.

Anmerkung: Das bedeutet, dass dem Rekursgegner die Gelegenheit zur Beantwortung des Rechtsmittels zu geben ist => Rekursbeantwortung. Die Unterlassung der Einräumg einer Rekursbeantwortung belastet die Rekursentscheidung mit Nichtigkeit.