Seite angelegt am: 12.08.2007
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Letzte Bearbeitung:
22.11.2020
Rekursvefahren ist zweiseitig
Das Rekursverfahren im Wegweisungsverfahren ist zweiseitig.
Anmerkung: Das bedeutet, dass dem Rekursgegner die Gelegenheit zur Beantwortung des Rechtsmittels zu geben ist => Rekursbeantwortung. Die Unterlassung der Einräumg einer Rekursbeantwortung belastet die Rekursentscheidung mit Nichtigkeit.