Seite angelegt am: 22.04.2020
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Letzte Bearbeitung:
13.08.2020
Zweiseitiges Revisionsrekursverfahren
In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Art 6 EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat.