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Seite angelegt am: 22.04.2020 ; Letzte Bearbeitung: 13.08.2020

Zweiseitiges Revisionsrekursverfahren

In Verfahren betreffend einstweilige Verfügungen nach den §§ 382b ff EO ist das Revisionsrekursverfahren auch dann zweiseitig (Art 6 EMRK), wenn das Rekursgericht das Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung ohne inhaltliche Behandlung des Sicherungsanspruchs zurückgewiesen hat.