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Seite angelegt am: 22.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 22.11.2020

Sachlage für das Rekursverfahren

Maßgeblich für das Rekursverfahren ist die Bescheinigungslage zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz. Der erstinstanzliche Beschluss ist im Rekursverfahren aufgrund der Sach- und Aktenlage zur Zeit seiner Erlassung zu überprüfen.